Leitfaden für Kleingärtner*innen

Die Kleigartenparzelle soll gemäß der kleingärtnerischen Nutzung wie folgt aufgeteilt sein:

  • 1/3 Anbaufläche für Gemüse
  • 1/3 Anbaufläche für Obst und Blumen
  • 1/3 Gartenfläche für die Freizeitgestaltung (Laube, Terrasse, Liegewiese)

Gärtnerische Hilfe

  • Benötigt Ihr gärtnerische Hilfe, z.B. beim Baumschnitt, so wendet Ihr Euch an unsere Fachberater oder Gartenwarte. Auch der Vorstand steht jederzeit zur Verfügung.
  • Achtet auf Mitteilungen in den Aushängekästen und auf die Info-Tafel im Vereinsheim oder aber auch auf unsere Internetseite unter www.kgv-schellenberg.de

Wege und Parzellen

  • Die Wege der Kleingartenanlage einschließlich des Begleitgrüns sind von den Pächtern der angrenzenden Gärten entsprechend den Beschlüssen des Vorstandes ganzjährig in Ordnung zu halten.
  • Gartenhauptwege sind von Unkraut und Laub zu befreien
  • Gartenvorbeete bitte in einem unkrautfreien Zustand halten, sie können mit einer Mulchschicht aus   organischem Material bedeckt werden
  • Hecken sind auf Zaunhöhe zu schneiden, nur die Spitzen des Neutriebes sollen entfernt werden
  • Gartenparzellen mit Wasserschacht müssen von den Parzelleninhabern regelmäßig kontrolliert und auf Leckstellen überprüft werden. Gegebenenfalls ist das Wasser abzupumpen. Der Vorgang ist umgehend dem Vorstand zwecks weiterer Veranlassung zu melden.

Weiteres

  • Die Gartenanlage „gehört“ nicht dem Vorstand, sondern jedem Pächter aus unserem Verein. Deshalb sorgt für Sauberkeit, damit auch der Öffentlichkeit ein schönes Bild unserer Gartenanlage geboten wird.
  • Beim Kauf von Düngemitteln und Saatgut gewähren zahlreiche Fachgeschäfte und Baumärkte bei Vorlage des Gartenausweises zusätzlichen Rabatt.
  • Besucht regelmäßig die Mitgliederversammlungen und Schulungen, um immer auf dem Laufenden zu bleiben und das Vereinsleben in der Kleingartenanlage mitzugestalten.
  • Bauliche Maßnahmen – z.B. Bau einer Laube oder deren bauliche Veränderung, Aufstellen eines Gewächshauses, eines Gerätehauses oder einer Pergola – bedürfen immer nach vorherigem schriftlichem Antrag einer Zustimmung des Vorstandes.
  • Fragen an die Frauengruppe bitte an die Leiterin.
  • Einhaltung des Pflanzenschutzes ist in unserer Kleingartenanlage Pflicht!
  • Haltet bitte die Mittagsruhe 13.00-15.00 Uhr ein und nehmt Rücksicht auf die Gartennachbarn.
  • Gartenabfälle sind im eigen Garten zu verwerten bzw. zur Deponie zu bringen. Baumschnitt kann im April in den  Garten 1 zum Schreddern gebracht werden. Abfall gehört nicht in den angrenzenden Wald!!
  • Informiert Euch ausführlich über Eure Rechte und Pflichten im Verein, im Kleingarten bzw. in der Kleingartenanlage.
    Dazu findet Ihr alle Informationen in der Gartenordnung des Grünflächenamtes der Stadt Castrop-Rauxel
    und des Bezirksverbandes Castrop-Rauxel / Waltrop der Kleingärtner e.V  (wurde Euch beim Abschluss des Pachtvertrages übergeben).

Der Vorstand